Paragraph 47 SGB VIII in der Kita

 Wie Fachberatungen und Leitungen die Umsetzung des §47 SGB VIII in den Einrichtungen sinnvoll unterstützen können?


Kostenlose Aufzeichnung vom 11.01.2023 von 14:00 bis 16:00 (2 Stunden)



Melde- und Dokumentationspflichten nach §47 SGB VIII

Was tun, wenn's brennt?

Neue Kolleg:innen kommen, andere gehen. Erfahrene Kolleg:innen treffen auf unerfahrene Kolleg:innen. Und sie alle aber müssen gemeinsam Hand in Hand arbeiten um das ↘︎ Schutzkonzept der Kita zielführend umzusetzen. Obwohl jedoch vielerorts die Konzepte geschrieben sind, bedeutet das noch lang nicht, dass alle Kolleg:innen die Abläufe und Strukturen verinnerlicht haben und wissen, wie sie in gefährenden Situationen agieren müssen. Immer wieder tauchen Fragen auf: 

  • Was mache ich, wenn ich eine übergriffige Kolleg:in im Alltag beobachte?
  • Welche Melde- und Dokumentationspflichten hab ich nach §47 SGB VIII ?
  • Was ist eine Meldung nach  §47 SGB VIII und was bedeutet sie für die betroffene Person?


Fachberatungen sind aufgefordert methodisch die Gewaltschutzkonzepte in den Teams einzuführen und dabei innerhalb knapper Rahmenbedingungen alle Kolleg:innen mitzunehmen, aufzuklären und auch mit Widerständen umzugehen. 

Anne Kuhnert will hier unterstützen und gibt Tipps, wie Kolleg:innen zum Paragraph 47 sensibilisiert und motiviert werden können. 



Zusammenfassung der Aufzeichnung des Webinars


Das Webinar behandelt die Melde- und Dokumentationspflichten gemäß Paragraph 47 SGB VIII im Kontext des Kinderschutzes und grenzt diese vom Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach Paragraph 8a ab.

Die Veranstaltung zielt darauf ab, Fachkräfte in der Praxis bei der Umsetzung von Paragraph 47 SGB VIII zu unterstützen.

Dabei geht Anne Kuhnert auf die folgenden Aspekte ein:


Bedeutung von § 47 SGB VIII im Vergleich zu § 8a

Es wird die Bedeutung von § 47 erläutert und der Unterschied zu § 8a SGB VIII herausgestellt. Dabei geht es um einrichtungsbezogene Gefahrenlagen im Gegensatz zu kindbezogenen Gefährdungslagen außerhalb der Einrichtung.


Meldepflicht des Trägers

Die Meldepflicht des Trägers an die zuständige Aufsichtsbehörde (Landesjugendamt) bei Ereignissen, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können, wird thematisiert. Die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung sowie mögliche Konsequenzen bei Nichtmeldung werden klar benannt.


Präventiver Charakter der Meldung

Es wird betont, dass Meldungen nach § 47 in erster Linie einen präventiven Charakter haben. Ziel ist es, frühzeitig auf Gefährdungssituationen zu reagieren und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Eine polizeiliche Anzeige ist in der Regel nicht die erste Konsequenz.


Ablauf einer Meldung nach Paragraph 47

Ein beispielhafter Ablauf für den Umgang mit Beobachtungen wird vorgestellt. Dieser umfasst:

  • die direkte Ansprache der betroffenen Kollegin
  • die Dokumentation des Vorfalls
  • das Gespräch mit der Leitung
  • ggf. die Weiterleitung an den Träger


Zuständigkeiten im Meldeprozess

Die Zuständigkeiten im Meldeprozess – Träger, Landesjugendamt, kommunales Jugendamt – werden verständlich erklärt.


Rolle der Leitung und Dokumentationspflicht

Die zentrale Rolle der Leitung als Schnittstelle im Prozess wird hervorgehoben. Zudem wird auf die Pflicht zur Dokumentation über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren hingewiesen.


Digitale Austauschplattform

Eine Online-Plattform wird als Ort für Austausch und Kooperation vorgestellt. Sie lädt zur aktiven Teilnahme ein und stellt Materialien rund um Kinderschutz zur Verfügung.


Gelingensbedingungen für die Umsetzung von § 47 in der Kita


  • Es werden zentrale Gelingensbedingungen für die erfolgreiche Umsetzung erarbeitet:
  • Wissen über den Paragraphen
  • klare Abläufe und Zuständigkeiten
  • Kommunikationsgrundlagen im Team
  • Instrumente zur Verhaltensanalyse, z. B. die Verhaltensampel


Umgang mit Eltern bei Meldungen

Zum Abschluss des Webinars wird der Umgang mit Eltern im Falle von Meldungen wird behandelt. Es geht um Transparenz, Empathie und die Möglichkeit, Informationsveranstaltungen zu initiieren. Zudem wird das Thema ungerechtfertigte Meldungen kurz angesprochen.

Das hört sich spannend an?

Das Webinar hat bereits stattgefunden. Du kannst Dir aber die Aufzeichnung jederzeit ansehen.
Wir freuen uns auf Dich!

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Gesetzestext § 47 SGB VIII Melde- und Dokumentations-
pflichten

Was steht genau im § 47 SGB VIII? Auszug zu den Meldeplfichten

  • (1) Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat der zuständigen Behörde unverzüglich

  • 2. Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen

  • anzuzeigen.

  • Den vollständigen Gesetzestext findest Du unter:
    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__47.html

Deine Dozentin für dieses Webinar

Meldepflichten nach Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Paragraph 47

Häufig gestellte Fragen zu Webinaren

  • Welche technischen Voraussetzungen brauche ich?

    Für die Teilnahme brauchst Du keine besonderen technischen Voraussetzungen. Es reicht ein Smartphone oder ein Laptop/PC oder Tablet mit einem aktuellen Browser wie Google Chrome, Firefox, Safari oder Microsoft Edge.

  • Bekomme ich ein Zertifikat bzw. eine Teilnahmebescheinigung?

    Am Ende eines Live-Online-Seminars oder eines Webinars bekommst Du Deine persönliche Teilnahmebescheinigung. Darauf steht Dein Name, der Titel und Inhalt sowie das Datum und die genaue Dauer der Veranstaltung.

  • Wie sieht das Zertifikat bzw. die Teilnahmebescheinigung aus?

    Hier findest du eine Muster-Teilnahmebescheinigung als Beispiel. So ungefähr wird Dein Zertifikat / Deine Teilnahmebescheinigung aussehen.

    Teilnahmebescheinigung-Basiskurs-Muster.pdf

  • Wann bekomme ich das Zertifikat bzw. die Teilnahmebescheinigung?

    Am Ende der Veranstaltung schicken wir Dir einen Link, wo Du Deine Teilnahmebescheinigung herunterladen kannst.

Vorteile von Webinaren

  • Bundesweiter Austausch

    Lerne und diskutiere mit interessierten Kolleg:innen aus dem ganzen Bundesgebiet. In einem Webinar gibt es immer auch Zeit für Austausch.

  • Fester Termin

    Webinare finden nur an bestimmten Terminen statt. Während der Webinar-Zeit kannst Du dich voll und ganz auf die Inhalte konzentrieren.

  • Interaktiv & Praxisnah

    In jedem Webinar gibt es viele Praxisbeispiele und den Austausch mit der Dozentin und den Webinar-Teilnehmer:innen.

  • Spare Zeit und Geld

    Ein Webinar kannst Du entspannt zu Hause besuchen. Am Handy, am Tablet oder am Computer, ganz ohne Reisekosten.

  • Zertifikat

    Nach jedem Webinar bekommst Du eine Teilnahmebescheinigung mit Deinem Namen, Webinartitel, Inhalt und Datum des Webinars.

  • 30 Tage Bonus-Zugang

    Zusätzlich zu der Live-Session bekommst Du Zugang zu dem thematisch entsprechenden Onlinekurs. Da kannst Du das Gelernte vertiefen.

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