Wie Kolleg:innen bei §47 SGB VIII unterstützen?
Kostenlose Aufzeichnung vom 11.01.2023 von 14:00 bis 16:00 (2 Stunden)
Für pädagogische Fachkräfte, insbesondere für Fachberatungen, Kita-Leitungen und andere Multiplikator:innen
Wie Fachberatungen und Leitungen die Umsetzung des §47 SGB VIII in den Einrichtungen sinnvoll unterstützen können?
Kostenlose Aufzeichnung vom 11.01.2023 von 14:00 bis 16:00 (2 Stunden)
Melde- und Dokumentationspflichten nach §47 SGB VIII
Was tun, wenn's brennt?
Neue Kolleg:innen kommen, andere gehen. Erfahrene Kolleg:innen treffen auf unerfahrene Kolleg:innen. Und sie alle aber müssen gemeinsam Hand in Hand arbeiten um das Gewaltschutzkonzept der Einrichtung zielführend umzusetzen. Obwohl jedoch vielerorts die Konzepte geschrieben sind, bedeutet das noch lang nicht, dass alle Kolleg:innen die Abläufe und Strukturen verinnerlicht haben und wissen, wie sie in gefährenden Situationen agieren müssen. Immer wieder tauchen Fragen auf:
Fachberatungen sind aufgefordert methodisch die Gewaltschutzkonzepte in den Teams einzuführen und dabei innerhalb knapper Rahmenbedingungen alle Kolleg:innen mitzunehmen, aufzuklären und auch mit Widerständen umzugehen.
Anne Kuhnert will hier unterstützen und gibt Tipps, wie Kolleg:innen zum Paragraph 47 sensibilisiert und motiviert werden können.
Das Webinar behandelt die Melde- und Dokumentationspflichten gemäß Paragraph 47 SGB VIII im Kontext des Kinderschutzes und grenzt diese vom Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung nach Paragraph 8a ab.
Die Veranstaltung zielt darauf ab, Fachkräfte in der Praxis bei der Umsetzung von Paragraph 47 SGB VIII zu unterstützen.
Dabei geht Anne Kuhnert auf die folgenden Aspekte ein:
Es wird die Bedeutung von § 47 erläutert und der Unterschied zu § 8a SGB VIII herausgestellt. Dabei geht es um einrichtungsbezogene Gefahrenlagen im Gegensatz zu kindbezogenen Gefährdungslagen außerhalb der Einrichtung.
Die Meldepflicht des Trägers an die zuständige Aufsichtsbehörde (Landesjugendamt) bei Ereignissen, die das Wohl von Kindern und Jugendlichen beeinträchtigen können, wird thematisiert. Die gesetzliche Verpflichtung zur Meldung sowie mögliche Konsequenzen bei Nichtmeldung werden klar benannt.
Es wird betont, dass Meldungen nach § 47 in erster Linie einen präventiven Charakter haben. Ziel ist es, frühzeitig auf Gefährdungssituationen zu reagieren und gemeinsam Lösungen zu entwickeln. Eine polizeiliche Anzeige ist in der Regel nicht die erste Konsequenz.
Ein beispielhafter Ablauf für den Umgang mit Beobachtungen wird vorgestellt. Dieser umfasst:
Die Zuständigkeiten im Meldeprozess – Träger, Landesjugendamt, kommunales Jugendamt – werden verständlich erklärt.
Die zentrale Rolle der Leitung als Schnittstelle im Prozess wird hervorgehoben. Zudem wird auf die Pflicht zur Dokumentation über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren hingewiesen.
Eine Online-Plattform wird als Ort für Austausch und Kooperation vorgestellt. Sie lädt zur aktiven Teilnahme ein und stellt Materialien rund um Kinderschutz zur Verfügung.
Zum Abschluss des Webinars wird der Umgang mit Eltern im Falle von Meldungen wird behandelt. Es geht um Transparenz, Empathie und die Möglichkeit, Informationsveranstaltungen zu initiieren. Zudem wird das Thema ungerechtfertigte Meldungen kurz angesprochen.
Das Webinar hat bereits stattgefunden. Du kannst Dir aber die Aufzeichnung jederzeit ansehen.
Wir freuen uns auf Dich!
Was steht genau im § 47 SGB VIII? Auszug zu den Meldeplfichten
(1) Der Träger einer erlaubnispflichtigen Einrichtung hat der zuständigen Behörde unverzüglich
2. Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen
anzuzeigen.
Den vollständigen Gesetzestext findest Du unter:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__47.html
Meldepflichten nach Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) Paragraph 47
Für die Teilnahme brauchst Du keine besonderen technischen Voraussetzungen. Es reicht ein Smartphone oder ein Laptop/PC oder Tablet mit einem aktuellen Browser wie Google Chrome, Firefox, Safari oder Microsoft Edge.
Am Ende eines Live-Online-Seminars oder eines Webinars bekommst Du Deine persönliche Teilnahmebescheinigung. Darauf steht Dein Name, der Titel und Inhalt sowie das Datum und die genaue Dauer der Veranstaltung.
Hier findest du eine Muster-Teilnahmebescheinigung als Beispiel. So ungefähr wird Dein Zertifikat / Deine Teilnahmebescheinigung aussehen.
Am Ende der Veranstaltung schicken wir Dir einen Link, wo Du Deine Teilnahmebescheinigung herunterladen kannst.
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